Behandlung

Was erwartet mich bei der ersten Behandlung?

Eine Erstbehandlung umfasst ein Vorgespräch, eine sorgfältige körperliche Untersuchung und eine kurze erste Behandlung.

Anamnesegespräch

Im Anamnesegespräch geht es um:

  • den Grund für Ihren Besuch
  • Begleitumstände der Beschwerden (was bessert / was verschlechtert, strahlt der Schmerz aus...)
  • Vorerkrankungen
  • Unfälle und Operationen
  • Arbeitsbedingungen (sitzende Tätigkeit, Pflege von Familienangehörigen o.ä.)

Dabei wird über mögliche Gegenanzeigen oder weitergehende Untersuchungen gesprochen, die notwendig sein könnten. Wenn Sie Unterlagen über vorangegangene Untersuchungen oder Operationen besitzen, z.B. Röntgenbilder, bitte ich Sie, diese zur Erstbehandlung mitzubringen.

Körperliche Untersuchung

Die körperliche Untersuchung macht es in der Regel notwendig, daß Sie sich bis auf die Unterwäsche entkleiden – wenigstens für einige Minuten. Anschließend können Sie lockere Kleidungsstücke wieder anziehen.

Die Untersuchung erfolgt im Stehen, Sitzen und Liegen, vorausgesetzt natürlich, daß Sie diese Positionen einnehmen können.

Ich verschaffe mir einen Überblick über Haltung, verschiedene Gelenke und Organsysteme, werde also z.B. bei Rückenschmerzen immer auch Becken, Hüftgelenk, Bauchorgane, Beine und Kopfgelenke (Halswirbelsäule, Atlas, Schädel) untersuchen.

Anschließend oder auch während der Untersuchung behandle ich diejenigen Strukturen, die mir auffällig erscheinen.

Das weitere Vorgehen wird dann besprochen.

Normalerweise wird der Folgetermin frühestens 2 Wochen nach der Erstbehandlung stattfinden, damit der Körper auf die Behandlung reagieren kann. Bei akuten Beschwerden können Termine in kürzeren Abständen sinnvoll sein.

Unmittelbar nach der Behandlung sollten Sie erst einmal keine schwere körperliche Arbeit aufnehmen, damit der Körper die Impulse verarbeiten kann.

Unter schwerer körperlicher Arbeit verstehe ich auch Sportstudio, Gartenarbeit, Holzhacken oder ähnliches, selbst wenn Sie sich dabei gut entspannen können. (Auch den Großeinkauf von Getränkekisten unternehmen Sie bitte erst nach einigen Tagen, selbst wenn Rücken oder Schulter nicht mehr schmerzen...)

Am besten gehen Sie erst einmal eine Weile spazieren und sorgen dafür, daß Sie genug Wasser trinken können.

Müdigkeit wenige Stunden nach der Behandlung oder muskelkaterähnliche Beschwerden an den darauffolgenden Tagen sind möglich, selbst wenn Ihnen der Behandlungsverlauf unspektakulär erschien (manche Techniken erinnern an Handauflegen, wirken aber durchaus in tieferen Gewebsschichten).

Kosten

Für eine osteopathische Behandlung berechne ich bei SelbstzahlerInnen ab 80.00€ je nach Behandlungsaufwand. Bitte sprechen Sie mich deswegen an. Eine Behandlung dauert etwa 50-60 min, beim ersten Mal etwa 80-90 min. Kinderbehandlungen haben beim Ersttermin einen Umfang von 50-60 min, nachfolgende Behandlungen dauern meist nicht so lange und kosten dementsprechend weniger.

Die Abrechnung mit Privatkassen und über die Heilpraktikerzusatzversicherung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Behandlungen sind in der Regel beihilfefähig. Osteopathie ist keine Leistung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Gleichwohl erstatten mittlerweile mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen osteopathische Behandlungen anteilig zu unterschiedlichen Konditionen.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung bei der eigenen Kasse nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenerstattung erfolgen kann. Manchmal unterstützen auch Kassen die Behandlung, die dies nicht auf ihrer Website angeben, individuell nach Einschätzung des jeweiligen Sachbearbeiters. Eine aktuelle Liste finden Sie hier.

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis, d.h. der Termin wird für Sie persönlich vereinbart und es sitzt niemand im Wartezimmer, der kurzfristig nachrücken kann.

Bitte denken Sie daran, einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, bis zu 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls behalte ich mir vor, diesen Termin in Rechnung zu stellen.

Informationen zur Kostenerstattung im Allgemeinen finden Sie auf der Website des VOD (Verband der Osteopathen Deutschland).

Grenzen der Osteopathie

Infektionskrankheiten, medizinische Notfälle, Knochenbrüche und schwere Erkrankungen wie z.B. Tumorerkrankungen müssen von Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt untersucht und behandelt werden. Strukturelle Schäden wie z.B. arthrotische Veränderungen oder Kreuzbandrisse können selbstverständlich nicht rückgängig gemacht werden. Eine osteopathische Behandlung kann aber in vielen Fällen begleitend zur Schmerzreduktion sinnvoll sein.